Schulelternbeirat

Nach Art. 56 Abs. 6 der Hessischen Verfassung haben die Erziehungsberechtigten das Recht an den hessischen Schulen die Gestaltung des Unterrichtswesens mitzubestimmen. Zu Beginn des 1. und 3. Schuljahres wird der Klassenelternbeirat gewählt. Dieser muss einmal pro Schulhalbjahr einen Elternabend einberufen. Die Elternvertretung auf Schulebene heißt Schulelternbeirat (SEB) und wird aus allen Klassenelternbeiräten gebildet. Die Elternbeiräte der Klassen nehmen an den Sitzungen des Schulelternbeirats teil. Der Schulelternbeirat ist das demokratische Gremium der Elternschaft. Hier wählen die Klassenelternbeiräte ihren Schulelternbeiratsvorstand und ihre Elternvertreter für weitere Gremien innerhalb und außerhalb der Schule. Alle zwei Jahre wird ein neuer Vorstand gewählt.